Wer gewerbliche Abwässer einleitet (z.B. Tankstellen, Waschparks, Gastronomie), ist für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Rückhaltesysteme verantwortlich. Die DIN 1999-100 (für Ölabscheider) und die DIN 4040-100 (für Fettabscheider) schreiben zwingend vor, dass alle 5 Jahre eine Generalinspektion durch einen Fachkundigen erfolgen muss.